Konzeption

 

“Mit dem Leben der Menschen fängt seine Erziehung an,
denn Kräfte und Glieder bringt er zwar auf die Welt,
aber den Gebrauch dieser Kräfte und Glieder, ihre
Anwendung, ihre Entwicklung, muß er lernen.”

Gottfried Herder | „Briefe zur Beförderung der Humanität“ (1793)

 

  • Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit stehen die Kinder mit ihren Bedürfnissen, Interessen und Wünschen.
  • Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz und gestalten mit und für die Kinder Projekte.
  • Dabei berücksichtigen wir alle Bildungsbereiche (somatischer, sozialer, kommunikativer, naturwissenschaftlicher, mathematischer und ästhetischer Bereich) gleichwertig.
  • Durch die Arbeit in Gruppen, geben wir den Kindern feste Bezugspunkte, Halt und Orientierung.

INTEGRATION

Seit 1996 sind wir eine Integrationseinrichtung und ermöglichen allen Kindern die Teilhabe am gemeinsamen leben, Spielen und Lernen ohne jeglichen sozialen Ausschluss. Unser Haus verfügt über alle notwendigen räumlichen und personellen Bedingungen die Integrationsarbeit möglich machen.
Z. Bsp. barrierefreie Etage, Therapieraum, Zugang Rollstuhlfahrer über Terrasse, Fachkräfte mit Zusatzqualifizierung Heilpädagogen
Dabei bilden das kindliche Spiel, Lernen, Förderung in und mit der Gruppe und individuelle Förderung eine Einheit.
Für uns ist es selbstverständlich mit Kindern, die Entwicklungsbesonderheiten anzeigen, zu arbeiten und sie in unserer Einrichtung als Bereicherung zu erleben.

KINDERCHOR

Seit Beginn des Kindergartenjahres 2018, hat sich in unserem Kindergartenhaus, unter Leitung von Sabine Haupt, ein Kinderchor herausgebildet. Ab diesem Zeitpunkt werden fortlaufend alle Vorschulkinder automatisch Chorkinder. Sie erlernen erste Grundlagen des Chorgesangs und erleben Bühnenerfahrungen in vielfältigen Auftritten. Die Kinder haben Freude am singen und lernen neues sowie altbewährtes Liedgut, entsprechend dem Jahresverlauf kennen.

https://netzwerk-kinderchoere.de/pfiffikus-e-v/

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • BKiSchG  Bundeskinderschutzgesetz Artikel 2
    Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und  Jugendlichen
  • SGB VIII § 45 Abs. 2 - Regelung für Betriebserlaubnis
  • sächsische Kindertagesstättengesetz
  • sächsischer Bildungsplan - Arbeitsgrundlage für Kindereinrichtungen
  • Konzeption der Einrichtung